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Fachverband Sozialwesen(Absicherung)
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Der BDG verfolgt den Zweck der Förderung und Entwicklung der Gründungsberatung in Praxis, Forschung und Lehre, Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Grundsatz dabei ist das positive Zusammenwirken von Praxiserfahrung, Lehre, Wissenschaft und Gründern (Unternehmer).